Führerschein

Fahrschule Lutz Hase in Northeim!

A / A1 B / BE C / CE M / M25 L / T

Klasse A / A1, Krafträder und Leichtkrafträder

A direkt Direkteinstieg ab 25 Jahre für Krafträder mit und ohne Beiwagen über 25 kW
(34 PS).
A begrenzt Krafträder mit und ohne Beiwagen (zunächst nur für Krafträder bis max. 25 kW^
(34 PS), nach 2 jähriger Fahrpraxis ohne weitere Ausbildung und Prüfung unbegrenzt). Mindestalter 18 Jahre.
A1 Leichtkrafträder max. 125 ccm, max. 11 kW . Mindestalter 16 Jahre.

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Klasse B / BE, PKW und PKW mit Anhänger

B Kraftwagen bis 3,5 t und Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse und Anhänger mit einem definierten Gewichtsverhältnis. Mindestalter 18 Jahre.
BE Kombination aus Fahrzeugklasse B und einem Anhänger, der nicht unter Klasse B fällt. Mindestalter 18 Jahre.

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Klasse C / CE, LKW und LKW mit Anhänger

C Kraftwagen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und Anhänger bis 750 kg. Mindestalter 18 Jahre.
CE Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge und Anhänger über 750 kg. Mindestalter 18 Jahre.
C1 Kraftwagen mit mehr als 3,5 t aber nicht mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse und Anhänger bis 750 kg. Mindestalter 18 Jahre.
C1E Kombination aus Fz.-Klasse C1 und Anhänger (max. 12.000 kg zulässiger Gesamtmasse). Mindestalter 18 Jahre.

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Klasse M / M25, Roller, Mokick, Moped, Mofa

M Roller, Moped, Mokick (max. 50 ccm und max. 45 km/h) Mindestalter 16 Jahre. "Nationale" Klasse, in der EG-Führerscheinrichtlinie nicht vorgesehen.
M25 Mofa, gemäß § 5 Abs. 2 der Fahrerlaubnisverordnung, max. 25 km/h. Mindestalter 15 Jahre.

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Klasse L / T, Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger

L Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhänger bis 25 km/h. Flurförderzüge (Stapler) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h. Mindestalter 16 Jahre. "Nationale" Klasse, in der EG-Führerscheinrichtlinie nicht vorgesehen.
T Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger (mehr als 32 km/h, aber nicht mehr als 60 km/h). Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Flurförderzüge) über 32 km/h, aber nicht mehr als 60 km/h. Mindestalter 16 Jahre. Nationale" Klasse, in der EG-Führerscheinrichtlinie nicht vorgesehen. Inhaber der Klasse T dürfen bis Vollendung des 18. Lebensjahres nur Zugmaschinen bis 40 km/h fahren.

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Detaillierte Informationen zu den einzelnen Führerscheinklassen erhalten Sie in der Fahrschule.