Führerschein
Fahrschule Lutz Hase in Northeim!
| A / A1 | B / BE | C / CE | M / M25 | L / T |
Klasse A / A1, Krafträder und Leichtkrafträder
| A direkt | Direkteinstieg ab 25 Jahre für Krafträder mit und ohne Beiwagen über 25 kW (34 PS). |
| A begrenzt | Krafträder mit und ohne Beiwagen (zunächst nur für Krafträder bis max. 25 kW^ (34 PS), nach 2 jähriger Fahrpraxis ohne weitere Ausbildung und Prüfung unbegrenzt). Mindestalter 18 Jahre. |
| A1 | Leichtkrafträder max. 125 ccm, max. 11 kW . Mindestalter 16 Jahre. |
Klasse B / BE, PKW und PKW mit Anhänger
| B | Kraftwagen bis 3,5 t und Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse und Anhänger mit einem definierten Gewichtsverhältnis. Mindestalter 18 Jahre. |
| BE | Kombination aus Fahrzeugklasse B und einem Anhänger, der nicht unter Klasse B fällt. Mindestalter 18 Jahre. |
Klasse C / CE, LKW und LKW mit Anhänger
| C | Kraftwagen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und Anhänger bis 750 kg. Mindestalter 18 Jahre. |
| CE | Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge und Anhänger über 750 kg. Mindestalter 18 Jahre. |
| C1 | Kraftwagen mit mehr als 3,5 t aber nicht mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse und Anhänger bis 750 kg. Mindestalter 18 Jahre. |
| C1E | Kombination aus Fz.-Klasse C1 und Anhänger (max. 12.000 kg zulässiger Gesamtmasse). Mindestalter 18 Jahre. |
Klasse M / M25, Roller, Mokick, Moped, Mofa
| M | Roller, Moped, Mokick (max. 50 ccm und max. 45 km/h) Mindestalter 16 Jahre. "Nationale" Klasse, in der EG-Führerscheinrichtlinie nicht vorgesehen. |
| M25 | Mofa, gemäß § 5 Abs. 2 der Fahrerlaubnisverordnung, max. 25 km/h. Mindestalter 15 Jahre. |
Klasse L / T, Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger
| L | Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhänger bis 25 km/h. Flurförderzüge (Stapler) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h. Mindestalter 16 Jahre. "Nationale" Klasse, in der EG-Führerscheinrichtlinie nicht vorgesehen. |
| T | Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit Anhänger (mehr als 32 km/h, aber nicht mehr als 60 km/h). Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Flurförderzüge) über 32 km/h, aber nicht mehr als 60 km/h. Mindestalter 16 Jahre. Nationale" Klasse, in der EG-Führerscheinrichtlinie nicht vorgesehen. Inhaber der Klasse T dürfen bis Vollendung des 18. Lebensjahres nur Zugmaschinen bis 40 km/h fahren. |
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Führerscheinklassen erhalten Sie in der Fahrschule.



